ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN HUBER+SUHNER I. Anwendungsbereich 1. Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Einzeleinkäufe von Produktionsmaterialien und -teilen (nachfolgend bezeichnet als „Waren“) der HUBER+SUHNER AG bzw. ihrer Konzerngesellschaften (nachfolgend bezeichnet als „H+S“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil aller Einzelkaufverträge zwischen H+S und dem Lieferanten, es sei denn, der Rahmenkaufvertrag zwischen H+S und dem Lieferanten legt anderes fest. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, insbesondere die allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, auch wenn sie nicht in jedem einzelnen Fall bzw. anderweitig explizit ausgeschlossen werden, wenn H+S Lieferungen annimmt oder Zahlungen leistet. Die folgenden Bedingungen werden durch eine Reihe von Verträgen ergänzt, welche die Beziehung zwischen H+S und dem Lieferanten regeln, insbesondere die technischen Lieferbedingungen von HUBER+SUHNER. Die technischen Lieferbedingungen von HUBER+SUHNER sind Teil der allgemeinen Einkaufsbedingungen von HUBER+SUHNER. II. Prognosen, Bestellungen 2. Die von H+S bereitgestellten Prognosen dienen nur der Planung und stellen keine Zusicherung seitens H+S dar, diese Mengen zu bestellen oder den Lieferanten anderweitig zu entschädigen. Nur die von H+S aufgegebenen schriftlichen Bestellungen sind gegenüber dem Lieferanten bindend. 3. H+S nimmt Bestellungen sowie alle Bestellungsänderungen ausschließlich schriftlich vor. Ein Kaufvertrag gilt bei Eingang der Bestellbestätigung des Lieferanten oder wenn der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei (2) Tagen nach Erhalt ablehnt als geschlossen. Bestellungen und Bestellbestätigungen können auch per Telefax oder in elektronischer Form durch ein Formular ohne Unterschrift gültig erfolgen. 4. H+S kann eine Bestellung jederzeit vor dem Lieferdatum kosten- und straffrei ganz oder teilweise ändern oder aussetzen. H+S kann darüber hinaus eine Bestellung jederzeit vor dem Lieferdatum ganz oder teilweise stornieren. Erfolgt die Stornierung durch H+S ohne dass der Lieferant in Verzug war, bemüht sich der Lieferant in gutem Glauben und zumutbarem Umfang, die Waren, Umlaufbestände und Rohstoffe an Dritte zu verkaufen und somit die diesbezüglichen Kosten für H+S zu mindern. Im Falle von H+S-spezifischen Produkten, die nicht an Dritte verkauft werden können, einigen sich H+S und der Lieferant in gegenseitigem Einvernehmen und in gutem Glauben auf die erforderliche Erstattung. III. Lieferung 5. Die Lieferung erfolgt nach Incoterms (Incoterms 2010) und an den in der Bestellung genannten Bestimmungsort. Teil- oder vorzeitige Lieferungen sind ohne die schriftliche Zustimmung von H+S nicht gestattet. Die vorgeschriebenen Transportmittel sind zu benutzen. Der Lieferant stellt sicher, dass die Verpackung professionell und einwandfrei ist, und gewährleistet, dass er die Kennzeichnungsanweisungen der technischen Lieferbedingungen von HUBER+SUHNER einhält. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die infolge einer unangemessenen oder ungeeigneten Verpackung entstehen. 6. Lieferdaten sind Verfalltagen. Der Lieferant informiert H+S umgehend schriftlich, wenn der Lieferant nicht in der Lage ist, die Waren in den Mengen und zu den Lieferdaten und -zeiten zu liefern, die in der Bestellung festgelegt wurden. Auf Aufforderung von H+S liefert der Lieferant die betroffenen Waren auf eigene Kosten mit einer schnelleren als der ursprünglich festgelegten Transportmethode. 7. Bei Lieferung von Waren nach dem vereinbarten Datum gerät der Lieferant ohne Mahnung in Lieferverzug. H+S ist berechtigt, vom Preis der Bestellung für jede Kalenderwoche eine Konventionalstrafe in Höhe von 1 % des Werts der verspäteten Lieferung bis zur Vervollständigung der Lieferung abzuziehen, jedoch maximal 10 % des Werts der verspäteten Lieferung. Andere Rechtsansprüche oder Rechtsmittel, die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach dem Gesetz zur Verfügung stehen, bleiben davon unberührt. Im Falle einer Verspätung ist H+S berechtigt, mit sofortiger Wirkung und ohne Fristsetzung von der Bestellung zurückzutreten.
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